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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Flügen und anderen Reiseleistungen
Stand: 21. Mai 2024
1 – Allgemeines
1 Die MiGFlug GmbH (nachfolgend die «MiGFlug») ist als Vermittlerin von einzelnen Reiseleistungen wie insbesondere Flügen (nachfolgend die «Reiseleistungen») tätig. Diese Tätigkeit erfolgt aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die MiGFlug vermittelt ihren Kunden auf Grundlage von entgeltlichen Vermittlungsaufträgen (nachfolgend die «Vermittlungsaufträge») einzelne Reiseleistungen von einzelnen Leistungserbringern wie insbesondere Anbietern und Veranstaltern von Flügen sowie anderen Reiseanbietern und -veranstaltern (nachfolgend die «Leistungserbringer»).
2 Die Leistungserbringer erbringen die von der MiGFlug vermittelten Reiseleistungen in eigener Verantwortung und auf Grundlage eigener Bestimmungen. Die Pflichten der MiGFlug beschränken sich auf die Vermittlungsaufträge, die Unterstützung von Kunden und Leistungserbringern bei der Abwicklung der vermittelten Reiseleistungen sowie die Beratung und Information von Kunden im Bezug auf die Vermittlungsaufträge.
2 – Vermittlungsauftrag
1 Ein einzelner Kunde (nachfolgend der «Kunde») beauftragt die MiGFlug mit einer Anfrage über die Websites oder sonstige verfügbare Kommunikationsmittel der MiGFlug mit der Vermittlung der gewünschten Reiseleistungen. Solche Anfragen stellen für den Kunden ein verbindliches Angebot auf den Abschluss von Vermittlungsaufträgen dar, wonach die MiGFlug die gewünschten Reiseleistungen zwischen dem Kunden und den jeweiligen Leistungserbringern vermitteln soll (nachfolgend die «Buchung»). Solche Anfragen stellen gleichzeitig auch verbindliche Angebote auf Vertragsabschluss mit den jeweiligen Leistungserbringern (nachfolgend die «Reiseleistungsverträge») dar.
2 Sind die vom Kunden gemäss seiner Buchung gewünschten Reiseleistungen verfügbar und nehmen die jeweiligen Leistungserbringer die entsprechenden Angebote des Kunden an, kommt zwischen dem Kunden und den jeweiligen Leistungserbringern jeweils ein Reiseleistungsvertrag zustande. Der Kunde erhält eine entsprechende Bestätigung, wobei die Vermittlung durch die MiGFlug unter Vorbehalt allenfalls vorgängig benötigter notwendiger Informationen erfolgt. In den Preisen für die Reiseleistungen der Leistungserbringer sind die Kosten für die Vermittlung durch die MiGFlug vollumfänglich enthalten.
3 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Kunde und MiGFlug ergeben sich aus diesen AGB und etwaigen weiteren getroffenen Vereinbarungen. Für die Rechte und Pflichten von Kunde und einzelnen Leistungserbringern gelten ausschliesslich die jeweiligen Reiseleistungsverträge und etwaige weitere getroffene Vereinbarungen zwischen Kunde und einzelnen Leistungserbringern. Der Vermittlungsauftrag an die MiGFlug besteht unter dem Vorhalt, dass der Kunde gegenüber der MiGFlug eine allenfalls notwendige schriftliche Verzichtserklärung abgibt sowie diese AGB unterzeichnet.
4 Bei allen durch MiGFlug angebotenen Flügen besteht eine Passagierversicherung auf Flugzeugebene. Darüber hinaus besteht eine Haftpflichtversicherung auf Firmenebene. Zusätzlicher Versicherungsschutz kann durch den Kunden selber gebucht werden (Stornierungsversicherung wird bei Buchung angeboten, mehr dazu unter 4.3).
3 – Beratung und Informationen
1 Die MiGFlug berät den Kunden in Bezug auf die Vermittlungsaufträge und die vermittelten Reiseleistungsverträge. Sie leitet Reiseunterlagen und andere Informationen, die sie von Leistungserbringern erhält, an den Kunden weiter. Die MiGFlug haftet nicht für die Weiterleitung solcher Informationen, insbesondere auch nicht für Informationen bezüglich Reiseerfordernissen wie beispielsweise die Erteilung von Visa. Sie bemüht sich aber um entsprechende Beratung des Kunden.
2 Für die Vermittlung bestimmter Reiseleistungen ist wenn nötig eine Bescheinigung zur medizinischen Tauglichkeit notwendig. Der Kunde ist verpflichtet, eine solche Bescheinigung falls nötig selbständig und auf eigene Kosten bei einem geeigneten Dritten (Arzt, Psychiater, Spezialist) einzuholen.
3 Für die Vermittlung bestimmter Reiseleistungen sind vorgängig weitere Angaben, Bescheinigungen, Bestätigungen und Erklärungen notwendig. Die MiGFlug informiert und berät den Kunden in diesem Zusammenhang.
4 – Stornierung und Verschiebung
1 Sollte aufgrund höherer Gewalt (Wetter, Erdbeben, Unfall etc.) der gewünschte Flug nicht stattfinden können, sind vom Kunden gegebenenfalls Änderungen am Reisedatum oder ein anderer Flugplatz zu akzeptieren. Dies setzt jedoch eine einwandfreie Begründung seitens der MiGFlug GmbH voraus.
2 Kann der Kunde aus anderen Gründen, gleich welcher Art, nicht an dem Flug teilnehmen, so ist MiGFlug und der Pilot unverzüglich zu informieren. Bis 5 Tage vor dem Flug sind Umbuchungen und Änderungen (z.B. Flugort) kostenlos, danach können von MiGFlug 25% des Flugpreises verrechnet werden.
3 Eine Rücktrittsversicherung (Refundable Booking) wird im Buchungs-/Checkout-Prozess von MiGFlug angeboten.
4 MiGFlug bietet keine Rückerstattung bei Stornierung durch den Kunden. Wir empfehlen daher den Flug stets als erstattungsfähige Buchung zu buchen (siehe 4.3). Generell ist es ist es sinnvoll, alle anderen notwendigen Reisearrangements wie Hotel und Flug flexibel oder erstattungsfähig zu buchen. Eine Umplanung auch durch MiGFlug ist immer möglich, zum Beispiel bei bei schlechtem Wetter, wenn die Crew nicht in der Lage ist, den Flug durchzuführen, oder weil das Flugzeug nicht bereit ist. Flüge finden nur statt, wenn alles bereit ist und alle Teilnehmenden in gesundem, flugfähigen Zustand sind.
5 – Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die MiGFlug Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die im Zusammenhang mit den von ihr an den Kunden vermittelten Reiseleistungen aufgenommen werden, bei Bedarf allenfalls verwenden darf. Generell wird der Kunde um Erlaubnis gefragt. Falls der Kunde keine Verwendung von Fotos/Videos seines Flugs möchte, bitten wir um eine kurze Mitteilung via Email.
6 – Beanstandungen und Geltendmachung von Ansprüchen
1 Beanstandungen und sonstige Ansprüche aufgrund von Vermittlungsaufträgen sind der MiGFlug spätestens innert einer Verwirkungsfrist von sieben Tagen nach Inanspruchnahme der betreffenden vermittelten Reiseleistung schriftlich mitzuteilen.
2 Bei Beanstandungen und sonstigen Ansprüchen gegenüber Leistungserbringern beschränken sich die Pflichten der MiGFlug auf die Erteilung aller notwendiger Informationen, die – sofern bei MiGFlug vorhanden – zur Geltendmachung von Ansprüchen durch den Kunden zwingend erforderlich sind.
7 – Haftung
1 Die MiGFlug haftet gegenüber dem Kunden aus Vermittlungsaufträgen ausschliesslich für getreue und vorschriftsgemässe Ausführung. Jede Haftung – insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, Drittverschulden, Selbstverschulden des Kunden oder höhere Gewalt – sowie jede Haftung für Reiseleistungen unter Einschluss grober Fahrlässigkeit wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ausgeschlossen.
2 Für die Erfüllung der vermittelten Reiseleistungen unter Einschluss etwaiger Mängel haften ausschliesslich die jeweiligen Leistungserbringer. Die MiGFlug übernimmt insbesondere keine Haftung für Änderungen der Reiseleistungen, die nach Abschluss von Vermittlungsaufträgen zwischen dem Kunden und Leistungserbringern erfolgen.
8 – Verschiedenes
Der Kunde ermächtigt die MiGFlug, seine Personendaten zum Zweck der Vermittlung von gebuchten Reiseleistungen an die jeweiligen Leistungserbringer zu übermitteln. Er nimmt zur Kenntnis, dass die Übermittlung solcher Personendaten ins Ausland und dort in Länder, deren Datenschutzstandard nicht jenem in der Schweiz entspricht, erfolgen kann.
Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen der MiGFlug und dem Kunden findet ausschliesslich und vollumfänglich schweizerisches materielles Recht Anwendung, insbesondere die Artikel 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) über den Auftrag. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern, Schweiz.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dieser AGB davon nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist durch eine gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die den vertraglichen Zwecken am nächsten kommt.